Frauen Westfalenliga 26/27
Die Auf- und Abstiegsregelung findet ihr unter der Tabelle
In der Frauen Westfalenliga gilt folgende Auf- und Abstiegsregelung:
Die Mannschaften auf den Plätzen 1 – 2 sind sicher sportlich für den Aufstieg in die Frauen Regionalliga West (FRLW) qualifiziert. Sollte dem FLVW aufgrund der Aufstiegsregelung der FRLW ein dritter Aufstiegsplatz zustehen, ist auch die Mannschaft auf Platz 3 sportlich
qualifiziert.
Die Anzahl der Absteiger aus der Westfalenliga ist abhängig von der Aufstiegsregelung in die FRLW. Nachfolgende vier Abstiegskonstellationen sind möglich:
Die beiden Tabellenletzten steigen wie folgt zur Landesliga ab:
– bei keinem westfälischen Absteiger/Rückkehrer aus der FRLW bzw. den übergeordneten Spielklassen und zwei Aufsteigern in die FRLW
– bei keinem westfälischen Absteiger/Rückkehrer aus der FRLW bzw. den übergeordneten Spielklassen und drei Aufsteigern in die FRLW
– bei einem westfälischen Absteiger/Rückkehrer aus der FRLW bzw. den übergeordneten Spielklassen und drei Aufsteigern in die FRLW
Die drei Tabellenletzten steigen wie folgt zur Landesliga ab:
– bei einem westfälischen Absteiger/Rückkehrer aus der FRLW oder den übergeordneten Spielklassen und zwei Aufsteigern in die FRLW