Meisterschaft Westfalenliga

Auf- und Abstiegsregelung

Der Meister steigt zur Regionalliga auf. Die vier Tabellenletzten steigen zur Landesliga ab.

Weitere Regelungen siehe Seitenende




Westfalenliga Aufstieg:
1. Der Meister steigt zur Regionalliga auf.
2. Aus der Westfalenliga kann eine aufstiegsberechtigte Mannschaft nicht zur Regionalliga aufsteigen, wenn in dieser Spielklasse bereits eine Mannschaft desselben Vereins spielt.
3. Trifft der in Nr. 2 genannte Fall auf die erstplatzierte Mannschaft der Westfalenliga zu, so ist an deren Stelle die nächstplatzierte und aufstiegsbereite Mannschaft (bis maximal Tabellenplatz 3) für die Regionalliga qualifiziert. Dieses gilt auch für den Fall, dass die erstplatzierte Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht verzichtet.
Abstieg:
1. Die vier Tabellenletzten steigen zur Landesliga ab.
2. Bei keinem bis einem westfälischen Absteiger aus der Regionalliga oder den übergeordneten Spielklassen steigen ebenfalls die vier Tabellenletzten zur Landesliga ab.
3. Bei zwei westfälischen Absteigern aus der Regionalliga oder den übergeordneten Spielklassen steigen die fünf Tabellenletzten zur Landesliga ab.
4. Bei drei westfälischen Absteigern aus der Regionalliga oder den übergeordneten Spielklassen steigen die sechs Tabellenletzten zur Landesliga ab.
5. Bei vier oder mehr westfälischen Absteigern aus der Regionalliga oder den übergeordneten Spielklassen steigen die sechs Tabellenletzten zur Landesliga ab. Tritt dieser Fall ein wird die Westfalenliga in der Saison 2016/2017 entsprechend aufgestockt.
6. Sollte eine erste Mannschaft in die Westfalenliga durch Abstieg oder Lizenzentzug eingruppiert werden, gilt eine dortige zweite Mannschaft automatisch als erster Absteiger.