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Frauen-Westfalenliga auf FuPa


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SV Germania Hauenhorst auf FuPa

Auf- und Abstiegsregelung
Aufstieg:
1. Der Meister ist sportlich für den Aufstieg in die Regionalliga qualifiziert und kann aufsteigen, sofern er die Zulassungsvoraussetzungen zur Regionalliga erfüllt und die Zulassung erhält (gem. Statut Frauen Regionalliga West).
2. Aus der Westfalenliga kann eine aufstiegsberechtigte Mannschaft nicht zur Regionalliga aufsteigen, wenn in dieser Spielklasse bereits eine Mannschaft desselben Vereins spielt.
3. Trifft der in Nr. 2 genannte Fall auf die erstplatzierte Mannschaft der Westfalenliga zu, so ist an deren Stelle die nächstplatzierte und aufstiegsbereite Mannschaft für die Regionalliga qualifiziert. Dieses gilt auch für den Fall, dass die erstplatzierte Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht verzichtet bzw. keine Zulassung erhält.

Abstieg:
1. Bei keinem westfälischen Absteiger/Rückkehrer aus der Regionalliga oder den übergeordneten Spielklassen steigen die vier Tabellenletzten zur Landesliga ab.
2. Bei einem bis drei westfälischen Absteiger/n / Rückkehrer/n aus der Regionalliga oder den übergeordneten Spielklassen steigen die fünf Tabellenletzten zur Landesliga ab.
3. Bei vier westfälischen Absteigern/Rückkehrern aus der Regionalliga oder den übergeordneten Spielklassen steigen die sechs Tabellenletzten zur Landesliga ab.
4. Bei fünf oder mehr westfälischen Absteigern/Rückkehrern aus der Regionalliga oder den übergeordneten Spielklassen steigen die sieben Tabellenletzten zur Landesliga ab.
5. Sollte eine erste Mannschaft in die Westfalenliga durch Abstieg oder Lizenzentzug eingruppiert werden, gilt eine dortige zweite Mannschaft automatisch als erster Absteiger.